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   BVerwG, 13.02.1958 - III C 367.56   

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https://dejure.org/1958,687
BVerwG, 13.02.1958 - III C 367.56 (https://dejure.org/1958,687)
BVerwG, Entscheidung vom 13.02.1958 - III C 367.56 (https://dejure.org/1958,687)
BVerwG, Entscheidung vom 13. Februar 1958 - III C 367.56 (https://dejure.org/1958,687)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1958, 1508
  • NJW 1958, 1518
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BVerwG, 12.02.1969 - V C 78.66

    Beihilfe zum Lebensunterhalt aus dem Härtefonds nach einer Flucht aus der

    Es kommt vielmehr darauf an, ob die verlorene Existenzgrundlage auch insoweit wiederhergestellt ist, als sie außer der Berufstätigkeit weitere reale Grundlagen gehabt hat (Urteil vom 13. Februar 1958 - BVerwG III C 367.56 - [NJW 1958, 1508]), deren Einnahmequellen die Lebenshaltung des Geschädigten nachhaltig beeinflußten (Urteil vom 3. Juli 1956 - BVerwG III C 130.56).
  • BVerwG, 08.07.1970 - V C 32.69

    Antrag auf Unterhaltshilfe nach dem Lastenausgleichsgesetz (LAG) - Gewährung von

    Die verlorene und die neu begründete Existenz sind nach Berufsbild, Sicherung und Nachhaltigkeit zu vergleichen, wobei es allerdings nicht auf vollkommene Übereinstimmung, aber jedenfalls auf Gleichartigkeit der wesentlichen Merkmale ankommt (vgl. Urteil vom 13. Februar 1958 - BVerwG III C 367.56 - [NJW 1958, S. 1508; ZLA 1958, S. 204]).
  • BVerwG, 18.03.1970 - V C 105.69

    Anspruch auf Gewährung von Kriegsschadenrente nach dem Lastenausgleichsgesetz

    Eine den gesetzlichen Anforderungen genügende Entscheidung über die Fortdauer des Existenzverlustes kann nur getroffen werden, wenn der wesentliche Inhalt der verlorenen und der neugegründeten Existenz nach Berufsbild, Ertrag Sicherung und Nachhaltigkeit ermittelt ist und darauf die beiden Existenzen verglichen werden, wobei es allerdings nicht auf vollkommene Übereinstimmung aber jedenfalls auf Gleichartigkeit der wesentlichen Merkmale ankommt (vgl. Urteil vom 13. Februar 1958 - BVerwG III C 367.56 -).
  • BVerwG, 21.11.1969 - V B 62.69

    Ursachenzusammenhang zwischen dem Verlust der Existenzgrundlage und der

    Sie muß aber der verlorenen Existenz nicht nur an Einkommen, sondern auch nach Festigkeit, beruflicher Eigenart und sonstigen besonderen Merkmalen ähnlich sein (Urteil vom 13. Februar 1958 - BVerwG III C 367.56 -).
  • BVerwG, 09.12.1965 - V CB 159.65

    Rechtsmittel

    Das ist rechtsgrundsätzlich durch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts BVerwG III C 367.56 vom 13. Februar 1958 entschieden worden und daher nicht mehr klärungsbedürftig.
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